Unfallanalyse
Wir rekonstruieren den Unfallhergang, sichern die Fakten und erstellen eine Dokumentation, die jeder Prüfung standhält.
Für Arbeitgeber in Österreich
Nach einem Arbeitsunfall zählt jede Entscheidung. Wir stehen Ihnen mit fundierter Unfallanalyse, Schadensbegleitung und rechtssicherer Kommunikation mit AUVA und Arbeitsinspektorat zur Seite.
Im Akutfall sofort erreichbar, Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr
Leistungen
Drei Bereiche, ein Ziel: dass Ihr Betrieb rechtssicher und souverän durch die Zeit nach dem Unfall kommt.
Wir rekonstruieren den Unfallhergang, sichern die Fakten und erstellen eine Dokumentation, die jeder Prüfung standhält.
Wir wickeln alle Melde- und Dokumentationspflichten ab, behalten Fristen im Blick und begrenzen Haftungsrisiken.
Wir führen die Kommunikation mit AUVA und Arbeitsinspektorat. Sachlich, vollständig und in Ihrem Interesse.
Ablauf
Sie müssen nach einem Unfall nichts allein entscheiden. Wir kommen in den Betrieb, verschaffen uns ein Bild und begleiten Sie von der ersten Meldung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Sie rufen an oder schreiben uns. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, im Akutfall sofort.
Wir sichern den Sachverhalt im Betrieb, sprechen mit Beteiligten und dokumentieren prüfungsfest.
Meldungen, Fristen, Stellungnahmen: Wir steuern das Verfahren und halten Sie laufend informiert.
Wir schließen das Verfahren ab und geben Ihnen Empfehlungen mit, damit es beim einen Mal bleibt.
Der Begriff ist gesetzlich klar geregelt. Ob ein Ereignis als Arbeitsunfall gilt, entscheidet über Leistungen, Meldepflichten und mögliche Folgen für den Arbeitgeber.
§ 175 ASVG
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen. Dazu zählt auch der direkte Weg zur und von der Arbeit, der sogenannte Wegunfall.
§ 176 ASVG
Bestimmte Ereignisse gelten ebenfalls als Arbeitsunfall, etwa bei Betriebsausflügen, Aus- und Weiterbildungen im Interesse des Betriebs oder bei der Ersten Hilfe nach einem Unfall im Betrieb.
§ 363 ASVG
Der Arbeitgeber muss jeden Arbeitsunfall, durch den eine Person getötet oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird, binnen fünf Tagen der AUVA melden. Die Verletzung der Meldepflicht ist strafbar.
ASchG & ArbIG
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet zu Gefahrenermittlung, Unterweisung und Dokumentation. Auf dieser Grundlage prüft das Arbeitsinspektorat nach einem Unfall, ob der Betrieb seine Pflichten erfüllt hat.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein konkretes Ereignis ein Arbeitsunfall ist und welche Pflichten daraus folgen, klären wir gerne im Erstgespräch.
Zwei Stellen melden sich verlässlich nach jedem meldepflichtigen Arbeitsunfall. Wer sie kennt, reagiert richtig.
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Die gesetzliche Unfallversicherung aller Beschäftigten in Österreich. Sie erhält die Unfallmeldung und entscheidet über Leistungen an die verletzte Person. Bei grober Fahrlässigkeit kann sie beim Arbeitgeber Regress fordern. Deshalb kommt es auf eine saubere, vollständige Darstellung des Unfallhergangs an.
Kontrollbehörde des Bundes
Überwacht die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes. Nach schweren Unfällen erhebt es direkt im Betrieb und kann Verwaltungsstrafen verhängen oder Anzeige erstatten. Wer gut dokumentiert und vorbereitet in dieses Gespräch geht, erspart sich viel. Genau dabei begleiten wir Sie.
Unser Partner für Prävention
Die beste Unfallbegleitung ist die, die Sie nie brauchen. Mit simpleinstruct.at halten Sie Unterweisungen und Schulungen Ihrer Mitarbeiter digital und nachweisbar fest. Im Ernstfall belegen Sie damit, dass Ihr Betrieb seine Pflichten erfüllt hat.
Warum wir
Ein Arbeitsunfall stellt Verantwortliche unter Druck: menschlich, rechtlich und organisatorisch. Wir kennen die Abläufe von AUVA und Arbeitsinspektorat und übersetzen sie in klare, machbare Schritte für Ihren Betrieb.
Hinter arbeitsunfall.at stehen erfahrene Sicherheitsfachkräfte und ein eingespieltes Netzwerk an Fachleuten, das wir je nach Fall gezielt hinzuziehen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und die nächsten Schritte. Unverbindlich und diskret.