Betriebsinhaber steht ruhig in seiner Werkstatt

Für Arbeitgeber in Österreich

Sie tragen Verantwortung.
Wir tragen sie mit.

Nach einem Arbeitsunfall zählt jede Entscheidung. Wir stehen Ihnen mit fundierter Unfallanalyse, Schadensbegleitung und rechtssicherer Kommunikation mit AUVA und Arbeitsinspektorat zur Seite.

Im Akutfall sofort erreichbar, Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr

24 h
Rückmeldung im Ernstfall
100 %
unabhängig & vertraulich
AT-weit
vor Ort im Betrieb

Leistungen

Vom Unfalltag bis zum Abschluss
des Verfahrens.

Drei Bereiche, ein Ziel: dass Ihr Betrieb rechtssicher und souverän durch die Zeit nach dem Unfall kommt.

Unfallanalyse

Wir rekonstruieren den Unfallhergang, sichern die Fakten und erstellen eine Dokumentation, die jeder Prüfung standhält.

Schadensbegleitung

Wir wickeln alle Melde- und Dokumentationspflichten ab, behalten Fristen im Blick und begrenzen Haftungsrisiken.

Behördenkommunikation

Wir führen die Kommunikation mit AUVA und Arbeitsinspektorat. Sachlich, vollständig und in Ihrem Interesse.

Berater und Betriebsleiter besprechen Unterlagen in der Werkshalle

Ablauf

Im Ernstfall: vier klare Schritte.

Sie müssen nach einem Unfall nichts allein entscheiden. Wir kommen in den Betrieb, verschaffen uns ein Bild und begleiten Sie von der ersten Meldung bis zum Abschluss des Verfahrens.

  1. 01

    Erstkontakt

    Sie rufen an oder schreiben uns. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, im Akutfall sofort.

  2. 02

    Analyse vor Ort

    Wir sichern den Sachverhalt im Betrieb, sprechen mit Beteiligten und dokumentieren prüfungsfest.

  3. 03

    Begleitung

    Meldungen, Fristen, Stellungnahmen: Wir steuern das Verfahren und halten Sie laufend informiert.

  4. 04

    Abschluss & Vorsorge

    Wir schließen das Verfahren ab und geben Ihnen Empfehlungen mit, damit es beim einen Mal bleibt.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Der Begriff ist gesetzlich klar geregelt. Ob ein Ereignis als Arbeitsunfall gilt, entscheidet über Leistungen, Meldepflichten und mögliche Folgen für den Arbeitgeber.

§ 175 ASVG

Die Definition

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen. Dazu zählt auch der direkte Weg zur und von der Arbeit, der sogenannte Wegunfall.

§ 176 ASVG

Gleichgestellte Unfälle

Bestimmte Ereignisse gelten ebenfalls als Arbeitsunfall, etwa bei Betriebsausflügen, Aus- und Weiterbildungen im Interesse des Betriebs oder bei der Ersten Hilfe nach einem Unfall im Betrieb.

§ 363 ASVG

Die Meldepflicht

Der Arbeitgeber muss jeden Arbeitsunfall, durch den eine Person getötet oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird, binnen fünf Tagen der AUVA melden. Die Verletzung der Meldepflicht ist strafbar.

ASchG & ArbIG

Arbeitnehmerschutz & Kontrolle

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet zu Gefahrenermittlung, Unterweisung und Dokumentation. Auf dieser Grundlage prüft das Arbeitsinspektorat nach einem Unfall, ob der Betrieb seine Pflichten erfüllt hat.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein konkretes Ereignis ein Arbeitsunfall ist und welche Pflichten daraus folgen, klären wir gerne im Erstgespräch.

Dokumentation mit Tablet auf einer Werkbank

Mit wem Sie es nach einem
Arbeitsunfall zu tun haben

Zwei Stellen melden sich verlässlich nach jedem meldepflichtigen Arbeitsunfall. Wer sie kennt, reagiert richtig.

AUVA

Allgemeine Unfall­versicherungs­anstalt

Die gesetzliche Unfallversicherung aller Beschäftigten in Österreich. Sie erhält die Unfallmeldung und entscheidet über Leistungen an die verletzte Person. Bei grober Fahrlässigkeit kann sie beim Arbeitgeber Regress fordern. Deshalb kommt es auf eine saubere, vollständige Darstellung des Unfallhergangs an.

Arbeits­inspektorat

Kontrollbehörde des Bundes

Überwacht die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes. Nach schweren Unfällen erhebt es direkt im Betrieb und kann Verwaltungsstrafen verhängen oder Anzeige erstatten. Wer gut dokumentiert und vorbereitet in dieses Gespräch geht, erspart sich viel. Genau dabei begleiten wir Sie.

simpleinstruct.at

Unser Partner für Prävention

Die beste Unfallbegleitung ist die, die Sie nie brauchen. Mit simpleinstruct.at halten Sie Unterweisungen und Schulungen Ihrer Mitarbeiter digital und nachweisbar fest. Im Ernstfall belegen Sie damit, dass Ihr Betrieb seine Pflichten erfüllt hat.

Warum wir

Beistand heißt: an Ihrer Seite, nicht über Ihnen.

Ein Arbeitsunfall stellt Verantwortliche unter Druck: menschlich, rechtlich und organisatorisch. Wir kennen die Abläufe von AUVA und Arbeitsinspektorat und übersetzen sie in klare, machbare Schritte für Ihren Betrieb.

Hinter arbeitsunfall.at stehen erfahrene Sicherheitsfachkräfte und ein eingespieltes Netzwerk an Fachleuten, das wir je nach Fall gezielt hinzuziehen.

  • Unabhängig: wir vertreten Ihre Interessen, nicht die der Versicherung
  • Erfahrene Sicherheitsfachkräfte mit Praxis aus Arbeitssicherheit, Schadensrecht und Behördenpraxis
  • Ein Netzwerk an Fachleuten im Rücken, damit auch schwierige Fälle abgedeckt sind
  • Absolute Vertraulichkeit, gerade im sensibelsten Moment Ihres Betriebs
arbeitsunfall.at
Sie tragen Verantwortung.
Wir tragen sie mit.

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Sprechen wir vertraulich darüber.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Situation und die nächsten Schritte. Unverbindlich und diskret.

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